Robert-Bosch Str. 2 b

67227 Frankenthal

Mo. - Fr. 9.00 - 16.00

Es tauchen immer wieder Fragen zur Verlängerung des Eintrag 95 in der Fahrerlaubnis auf.

Hier ein paar Antworten zu häufigen Fragen:

Wieviel Module muss ich machen?
Es müssen 5 Module absolviert werden. Dabei müssen insgesamt 35 Stunden zu jeweils 7 Stunden maximal am Tag absolviert werden. In diesen 35 Stunden bzw. 5 Modulen sollten alle 3 Kenntnisbereiche absolviert werden.

Was ist, wenn ich eine ADR-Card (ADR-Bescheinigung) habe?
Die ADR-Card ersetzt 1 Modul. Vorausgesetzt die ADR-Card ist zum Zweitpunkt der Verlängerung der Berufskraftfahrerqualifikation noch gültig.
Wir empfehlen auch hier zu versuchen, alle 3 Kenntnisbereich abzudecken. Bei uns würde das durch Modul 1- 3 und 5 erreicht werden.

Bekomme ich eine Bescheinigung nach dem Seminar?
Ja, nach dem Seminar stellen wir eine „Teilnahmebescheinigung“ aus, die aber NICHT für die Behörde zur Vorlage gedacht ist. Sie dient nur dazu, dass man als Teilnehmer nachvollziehen kann, welche Module und damit auch welche Kenntnisbereich ich bisher absolviert habe. Ab November 2022 werden die Seminare in die Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes vom Veranstalter eingepflegt. Solltet ihr Seminare davor besucht haben, dann braucht man den Nachweis auf Papier.

Wie verlängere ich meine Qualifikation?
Nachdem man alle erforderlichen Weiterbildungen für Berufskraftfahrer besucht hat, muss auf der Führerscheinstelle die Verlängerung vollzogen werden.
ACHTUNG! Je nachdem welche Stelle zuständig ist, kann es notwendig sein, Wochen und Monate vor Ablauf der Frist sich einen Termin über das Online-Portal der Dienststelle zu buchen. So kommt es zu keinen zeitlichen Verlusten oder Probleme mit dem Job.

Solltet ihr noch mehr Fragen haben, ruft uns doch einfach an oder schreibt uns eine Mail unter Kontakt.