3-G Regel im GBH
Wir wenden die 3G-Regel an (Geimpft, Genesen, Getestet).
Für „Geimpfte“: Offizieller Impfnachweis bzw. Originalimpfpass mit Nachweis der
vollständigen Impfung älter als 14 Tage.
Für „Genesene“: amtliche oder ärztlicher Nachweis einer Genesung im Original bzw.
Nachweis über eine per PCR-Test nachgewiesene Infektion (mind. 28 Tage zw.
Maximal 6 Monate zurückliegend).
Für „Getestete“: Nachweis über einen Antigen-Schnelltest eines anerkannten
Testzentrums nicht älter als 24 Stunden. Sollte der Teilnehmer eine Veranstaltung
besuchen, die an einem Freitag beginnt und samstags fortgeführt wird, dann ist der
Test an dem Freitag der Veranstaltung durchzuführen. Alternativ gilt auch ein PCRTest
eines anerkannten Testzentrums nicht älter als 48 Stunden.
Bis zu Veranstaltungsbeginn kann sich die gesetzliche Lage ändern. Dieser sind wir
als Veranstalter verpflichtet Rechnung zu tragen. Es kann also sein, dass bis zu
Beginn andere Regularien gelten, die Sie gegebenenfalls einhalten müssen.
Anpassung der Testpflicht ab dem 19.01.2022, Wegfall 3G-Regel
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beobachten die Entwicklung in der Corona-Pandemie mit Sorge. Sie, als unser Kunde und Teilnehmer, unseren Dozenten und unseren Mitarbeitern liegt die Gesundheit besonders am Herzen.
Dementsprechend passen wir unsere Hygienemaßnahmen und Zugangsregelungen zu Ihrem und unserem Schutz den aktuellen sehr hohen Fallzahlen und Vorgaben der Landesregierung an.
So gilt ab sofort:
ALLE Teilnehmer an unseren Seminaren MÜSSEN einen negativen Testnachweis erbringen.
Der Nachweis kann durch einen zu Seminarbeginn bzw. Beginn an einem Seminartag eines laufenden Seminares einer anerkannten Teststation durchgeführten Antigenschnelltest, der nicht älter als 24 h ist, erbracht werden.
Alternativ kann dies durch einen PCR-Schnelltest, der nicht älter als 48 h ist, erfolgen.
Für Teilnehmer eines Seminars, das am Freitagabend beginnt und am darauffolgenden Samstag fortgeführt wird, muss der Test am Freitag durchgeführt werden. Damit ist es möglich mit einem Test zwei Seminartage abzudecken. Sonst würde ein weiterer Test am Samstag als Nachweis erfolgen müssen.
Im ganzen Einrichtungsbereich gilt, wie schon bekannt, die Maskenpflicht und unsere bekannten Hygiene-Regeln.
Wir sind ebenso verpflichtet den Anforderungen der Behörde zur Kontaktnachverfolgung nachzukommen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit verwenden wir ungeachtet anderslautender Aussagen die LUCA-APP und als Alternative die Corona-Warn-App. Sollten Sie aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben diese Apps zu nutzen, können Sie von uns elektronisch erfasst in diesen Systemen erfasst werden.
Bei Anzeichen einer Infektion oder erkältungsähnlichen Symptomen bleiben Sie dem Seminar fern. Dies gilt auch unabhängig ihres Testergebnisses.
Wir bitten um Ihr Verständnis in dieser aktuellen pandemischen Lage und wünschen Ihnen beste Gesundheit.
Ihr GBH Team