Achtung Fristen für den Smart Tacho Version 2!
Folgende Fahrzeuge müssen im grenzüberschreitenden Verkehr nachgerüstet werden:
- Fahrzeuge, die noch mit einem analogen Tachographen oder einem digitalen nicht-intelligenten Tachographen ausgerüstet sind (Zulassung bis 14.06.2019) bis zum 31. Dezember 2024.
- Ab 06.2019 zugelassene Fahrzeuge mit einem Smart Tacho Version 1 bis zum 18. August 2025.
Hinweis: Altfahrzeuge, die nur innerstaatlich eingesetzt werden, müssen nicht nachgerüstet werden.
Bei Versäumnis drohen hohe Bußgelder ab 1500,- Euro.
Die volle Funktionalität ist erst mit einer Fahrerkarte der Generation 2 Version 2 möglich.
Der neue smarte Tachograph wird auch über neue Piktogramme verfügen.
Wenn Sie mehr über den aktuellen Stand bei den Sozialvorschriften und der Technik des digitalen smarten Tachographen wissen möchten, dann besuchen Sie doch hier eines unserer Seminare für Berufskraftfahrer dazu.